Am 21.04.2017 berichten Medien über ein aktuelles Urteil vom 30.03.2017 des italienischen Arbeitsgerichtes der Stadt Ivrea. Ein durch Mobilfunkstrahlung verursachter Tumor wurde als Berufskrankheit anerkannt. Ein Techniker der italienischen Telekom telefonierte arbeitsbedingt über 15 Jahre hinweg täglich mehr als 3 Stunden mit dem Handy. Nun wurde ihm eine monatliche Rente von 500 Euro von der Unfallver­sicherung zugesprochen. Der verantwortliche Gutachter, Prof. Paolo Crosignani, plädierte für das Vorsorgeprinzip, welches auch beim Mobilfunk, ähnlich wie bei Asbest, angewandt werden muss.

Quellenhttps://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1183